Hotel Hof Krähenberg
23743 Ostseeheilbad Grömitz
Nienhagener Weg / Krähenberg 1
Telefon: 04562/22722
Telefax: 04562/227250
E-Mail: info@hof-kraehenberg.de
Inhaber: Dr. Wilhelm Langbehn
Geschäftsführung: Sybill Langbehn
Mitglied im DeHoGa - Deutscher Hotel- und Gaststättenverband
Bankverbindung Hotel:
Sparkasse Holstein, BLZ 213 522 40, Konto-Nr. 56.006.364
Bankverbindung Ferienhaus:
Sparkasse Holstein, BLZ 213 522 40, Konto-Nr. 56.011.075
Redaktionelle Verantwortung:
Sybill Langbehn – Hotel Hof Krähenberg
Haftungausschluss:
Hotel Hof Krähenberg übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Angaben auf dieser Website. Unser Ziel ist es, aktuelle und genaue Informationen bereitzustellen. Allerdings kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Website verfügbaren Angaben tatsächlich aktuell, umfassend, komplett oder genau sind. Bei den bereitgestellten Informationen handelt es sich um solche allgemeiner Art, die nicht auf die besonderen Bedürfnisse bestimmter Personen oder Unternehmen abgestimmt sind. Sie sind nach bestem Wissen eingestellt. Sofern von dieser Website auf andere Websites verwiesen wird, kann Hotel Hof Krähenberg deren Inhalt nicht beeinflussen und für diesen auch keine Verantwortung übernehmen.
Gestaltung der Präsenz:
Günther Muchow - Medien- und Drucktechnik
www.guenthermuchow.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotel und Vermietung im Hotel Hof Krähenberg
1.
Eine vom Gast veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen den Vertragspartnern den Hotelaufnahmevertrag.
2.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie für den Gast erbrachte weitere Leistungen und Lieferungen des Hotels.
3.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande.
Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind das Hotel
und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen
mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer bedürfen der schriftlichen
Zustimmung des Hotels.
4.
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die
von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
Die vereinbarten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise können vom
Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten
Zimmer oder der Leistung des Hotels wünscht, und das Hotel dem zustimmt. Rechnungen des Hotels
sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, abgelaufene Forderungen
jederzeit anzumahnen und unverzügliche Zahlung zu fordern. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen.
Der Gast kann nur mit einer unstreitigen und rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
der Forderungen des Hotels aufrechnen und mindern.
5.
Rücktritt des Gastes: Sofern der Gast innerhalb einer Frist von 48 Tagen vor Antritt
der Anreise schriftlich vom Vertrag zurücktritt und das Hotel dies schriftlich bestätigt,
werden keine Stornokosten berechnet. Tritt der Gast nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurück,
hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, sofern das Hotel die
gebuchten Zimmer nicht anderweitig vermieten konnte. In der Rechtsprechung haben sich
hierfür folgende Erfahrungssätze ergeben :
Übernachtung : 90 %
Übernachtung / Frühstück: 80 %
Übernachtung / Halbpension 70 %
6.
Rücktritt des Hotels: Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
außerordentlich vom Vertrag zurück zu treten. Beispielsweise bei höherer Gewalt oder wenn
andere Gründe es dem Hotel unmöglich machen, den Vertrag zu erfüllen. Sofern ein
kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich
vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
7.
Zimmerbereitstellung : Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer,
es sein denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag spätestens ab 14 h zur Verfügung und sind
dem Hotel am Abreisetag bis spätestens 10.30 h geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann
das Hotel für die zusätzliche Nutzung einen Tageszimmerpreis in Rechnung stellen.
8.
Das Hotel haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen über den unentgeltlichen
Verwahrungsvertrag für Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten, die dem Vermieter zur
Aufbewahrung übergeben werden.
9.
Jeder Besucher, der sich in Grömitz aufhält, hat einen Tourismusbeitrag nach der jeweils
geltenden Satzung zu entrichten (Ostseecard). Die Zahlung ist unabhängig davon, ob und in
welchem Umfang die Einrichtungen und Veranstaltungen in Anspruch genommen werden.
An- und Abreisetag gelten für die Berechnung zusammen als ein Tag. Die Ostseecard gilt an
der gesamten Ostseeküste von Schleswig-Holstein. Der Tourismusbeitrag wird gesondert
erhoben und ist nicht im Zimmerpreis enthalten.
10.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Gerichtsstand ist das Amtsgericht
Oldenburg i. Holstein. Es gilt deutsches Recht. Änderungen dieses Vertrages bedürfen
der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
|